Prüfung der Objektsicherheit

Seilunterstützte Objektsicherheitsprüfung lt. ÖNORM B1300 und B1301 durch unsere professionellen Industriekletterer.

Objektsicherheitsprüfung ÖNORM B1300 und B1301

Effizient und schnell

Objektsicherheitsprüfungen werden mit unserer professionellen Seilklettertechnik effizient und schnell durchgeführt.

Objektsicherheitsprüfung ÖNORM B1300 und B1301

Kostensparend

Verglichen mit anderen Techniken ist Industrieklettern zur Überprüfung der Objektsicherheit kostengünstiger, da teure Miet- und Aufbaukosten entfallen.

Gebäudeüberprüfung durch unsere Industriekletterer

Mit unserer seilunterstützten Objektsicherheitsprüfung kommen Sie als Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergemeinschaft Ihrer Sorgfaltspflicht nach.

Sie haben laut Gesetz sicher zu stellen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.

Die Überprüfung der Objektsicherheit durch unsere Industriekletterer ist die effizienteste Methode, die Sicherheit Ihrer Immobilie zu gewährleisten und die Erfordernisse der ÖNORM B1300 und B1301 zu erfüllen.

Ein Industriekletterer führt eine Objektsicherheitsprüfung (ÖNORM B1300) an einem Wohngebäude durch.
Gebäudeplan für die Durchführung einer Objektsicherheitsprüfung durch Industriekletterer.

Langjährige Erfahrung bei der Objektsicherheitsprüfung

Unsere umfassende Erfahrung im Bereich Industrieklettern ermöglicht uns, Überprüfungen der Objektsicherheit schnell und sicher durchzuführen, ohne dabei auf teure und zeitraubende Gerüste, Kräne oder ähnliches angewiesen zu sein.

Durch eine regelmäßige Objektsicherheitsprüfung können Sie sicherstellen, dass ihre Immobilien den Sicherheitsstandards entsprechen und keine Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellen.

Eine professionelle Überprüfung nach ÖNORM B1300 und B1301 deckt mögliche Mängel auf und bietet Lösungen zur Behebung der festgestellten Probleme.

Überprüfung der Objektsicherheit

Ablauf der seilunterstützten Gebäudeüberprüfung:

  • Besichtigung
  • Angebotslegung
  • Durchführung der Gebäudeüberprüfung
  • Dokumentationserstellung
  • Angebotslegung zur Schadensbehebung
  • Schadensbehebung
  • Fertigstellungsfotodokumentation

Vorteile der Überprüfung durch  unsere Industriekletterer:

  • Zeitnahe Besichtigung
  • Rasche Angebotslegung
  • Behebung von Kleinschäden während der Gebäudeüberprüfung
  • Übersichtliche und einfach verständliche Fotodokumentation
  • Präzise Folgeangebotserstellung
  • Preiswerte und professionelle Schadensbehebung
  • Erstellung einer Schadensbehebungsdokumentation nach Fertigstellung
Industriekletterer bei der Durchführung einer Objektsicherheitsprüfung laut ÖNORM B1301 an einem Kirchturm.

Angebot anfordern:

01 / 974 98 65

Informationen zur ÖNORM B1300 "Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude"

Die ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“, bietet erstmalig für Eigentümer von Wohngebäuden bzw. deren Verwaltungen einen praxisorientierten und strukturierten Leitfaden zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser mannigfaltigen Prüfpflichten.

Zur besseren Übersichtlichkeit der durchzuführenden Objektsicherheitsprüfungen sind die Themenbereiche der Objektsicherheit in vier Fachbereiche aufgeteilt, und zwar in technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren.

    Fachbereiche der Objektsicherheit

    Technische Objektsicherheit

    Demnach umfasst der Fachbereich „Technische Objektsicherheit“ alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen und sicheren Gebäudesubstanz, wie etwa die Gebäudehülle oder das Tragwerk eines Gebäudes.

    Gefahrenvermeidung und Brandschutz

    Dem Fachbereich „Gefahrenvermeidung und Brandschutz“ sind alle jene baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zugeordnet, die dem vorbeugenden und unmittelbaren Brandschutz, dem Schutz für den Fall von Gasaustritt, der Objekträumung im Gefahrenfall, sowie dem Schutz vor Gefahren in Folge von Witterungsbedingungen in Wohngebäuden und Gesamtanlagen dienen, so zB brandabschnittsbildende Bauteile, Fluchtwege oder Blitzschutzanlagen.

    Gesundheits- und Umweltschutz

    Alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung gesunder und im Einklang mit Regelungen des Umweltschutzes stehender (Lebens-)Bedingungen in Wohngebäuden und Gesamtanlagen, wie beispielsweise Hygienevorkehrungen im Zusammenhang mit Lüftungsanlagen oder gemeinschaftlich genutzten Schwimmbädern, beinhaltet der Fachbereich „Gesundheits- und Umweltschutz“.

    Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren

    Der Fachbereich „Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren“ umfasst schließlich alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem Einbruchs- und Zutrittsschutz, dem Zivilschutz und dem Schutz vor Naturgefahren in Wohngebäuden und Gesamtanlagen, wozu etwa auch Zutrittskontrolleinrichtungen zählen.

    Objektsicherheitsprüfung durch einen Industriekletterer

    Ablauf, Dokumentation und Folgen bei Mängeln

    Wie in der ÖNORM B 1300 angeführt, erstellt eine sachkundige Person eine Checkliste für die durchzuführende Objektsicherheitsprüfung.

    Diese Überprüfung umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage anhand der erstellten Checkliste. Das Ergebnis jeder Prüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

    Laut ÖNORM B 1300 sollen die Sichtkontrollen samt zerstörungsfreier Begutachtung zumindest einmal pro Jahr durchgeführt werden.

    Wird bei einer solchen Begehung ein Schaden ersichtlich, ist dieser zu melden und binnen einer angemessenen Frist zu beheben. Bei sicherheitsgefährdenden Mängeln ist die Behebung des Mangels jedoch unverzüglich zu veranlassen.

    Verletzt ein Gebäudeeigentümer seine Überprüfungs- und Erhaltungsobliegenheiten und kommt es – zB durch mangelhafte Handläufe, schadhafte elektrische Leitungen oder gar herabstürzende Fassadenteile – zu einem Schadensfall, so kann der Gebäudeeigentümer hierfür auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

    Kurz gesagt: Wer sich nicht um sein Objekt kümmert, handelt fahrlässig und muss im Fall eines Unfalles nicht nur Schadenersatz zahlen, sondern auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen.

    Ihre Profis für die Objektsicherheit

    Unsere Industriekletterer sind Experten, die speziell für seilunterstützte Arbeiten in großen Höhen und schwer zugänglichen Bereichen ausgebildet sind.

    Dies bietet Ihnen eine einzigartige und effiziente Möglichkeit, die Objektsicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

    Dank unserer umfangreichen Erfahrung und spezialisierten Ausrüstung können unsere Industriekletterer Gebäudestrukturen präzise überprüfen und mögliche Probleme identifizieren, die bei einer herkömmlichen Inspektion übersehen werden könnten.

    Die Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1300 und B1301 ist unerlässlich, um die Sicherheit und Langlebigkeit von Gebäuden zu gewährleisten.

    So werden etwaige Unfälle und Rechtsfolgen vermieden.

    Wir führen die Gebäudeüberprüfung gerne für Sie durch. Rasch, professionell und kostengünstig.

    Industriekletterer bei der Durchführung einer Objektsicherheitsprüfung laut ÖNORM B1301 an einer Gebäudefassade.

    Angebot anfordern:

    01 / 974 98 65

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