Absturzsicherungen

Bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen, wie stark exponierten Stellen oder Dachflächen, sind eigens dafür angebrachte Absturzsicherungen gesetzlich vorgeschrieben.

Gerne übernehmen wir für Sie die Planung, die Montage und die Abnahme der Absturzsicherungen und gehen dabei detailgenau auf Ihre Wünsche ein. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns Ihnen bei der Auswahl der Hersteller von Absturzsicherungen bzw. bei der Kombination unterschiedlicher Hersteller beratend zur Seite zu stehen.

Während der Durchführung unserer Arbeit zeichnen wir uns durch hohe Professionalität aus und können auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückblicken.

Wann muss man Maßnahmen gegen Absturz setzen?

Die häufigsten Arbeitsunfälle, welche schwer und tödlich enden, werden bei Abstürzen von hohen Arbeitsplätzen gezählt. Daher gibt es einige gesetzliche Richtlinien, zu welcher Zeit Maßnahmen gegen Absturz erforderlich sind.

  • Die Geländerhöhe muss mindestens 1,00 m betragen und für eine waagrecht angreifende Kraft von ca. 51 kg in ungünstigster Stelle bemessen sein.
  • Eine bei Bauarbeiten mindestens 12 cm hohe Fußleiste ist bei Geländern ab 2 m Absturzhöhe immer erforderlich.
  • Stationäre Geländer bei Stegen sind ab 1 m Absturzhöhe zu errichten.
  • Provisorische Geländer für Bauarbeiten brauchen erst ab 2 m Absturzhöhe errichtet werden.
  • Die Bestimmungen über Geländer finden sich in der Bauarbeiterschutzverordnung § 8

 

Welche Arten von Maßnahmen zur Absturzsicherung gibt es?

Man unterscheidet zwischen folgenden drei Arten der Absturzsicherung

  • Primäre Absturzsicherung
  • Sekundäre Absturzsicherung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Primäre Absturzsicherung

Die Primäre Absturzsicherung verhindert, dass weder der Arbeiter noch Gegenstände abstürzen. Hierbei wendet man folgende Maßnahmen an

  • Abdecken
  • Umwehrungen
  • Abgrenzungen

Sekundäre Absturzsicherung

Sollte es nicht möglich sein primäre Maßnahmen zu setzen, so verwendet man sekundäre Absturzsicherungen.

  • Fanggerüste
  • Auffangnetze
  • Dachfanggerüste
  • Dachschutzblenden

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Schützt sich der Arbeiter mittels Auffangsystemen, welche Höhensicherungsgeräte oder Einrichtungen die den Fangstoß mindern (Seil, Falldämpfer, etc.) so kann auf die primäre und sekundäre Absturzsicherung verzichtet werden.

Bei der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ist jedoch folgendes zu beachten

  • Man sollte Haltesystemen den Vorzug gegenüber den Auffangsystem geben
  • Die Ausrüstung ist mindestens einmal im Jahr von einem Spezialisten zu überprüfen.

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